PWD Meldung
Die Pflicht zur Registrierung des Fernarbeitnehmers oder Geschäftsreisenden im Zielland
Ein entsandter Arbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags, einer unternehmensinternen Entsendung oder einer Entsendung durch ein Zeitarbeitsunternehmen für einen begrenzten Zeitraum in ein anderes EU-Land (Gastland) geschickt wird. Diese befristete Entsendung kann verschiedene Sektoren und Branchen betreffen, z. B. das Baugewerbe, Dienstleistungen, IT und andere.
Eine Entsenderichtlinie hingegen ist eine EU-rechtliche Vorschrift für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zur vorübergehenden Arbeit in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden. Ziel der Entsenderichtlinie ist es, die Rechte und Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmer zu schützen und eine Reihe von Problemen wie Sozialdumping anzugehen. Die so genannte Entsenderichtlinie schreibt vor, dass sich sowohl Arbeitnehmer, die in ein anderes Land entsandt werden (nur in Belgien), als auch Geschäftsreisende (in der gesamten EU) vor Antritt ihrer Reise bei den örtlichen Behörden des Ziellandes anmelden müssen.
Diese Anmeldung wird als PWD-Meldung bezeichnet und muss je nach Zielland über bestimmte Portale und Verfahren erfolgen. In der Schweiz ist dies zum Beispiel bis zu 8 Tage im Voraus erforderlich.
Nach der Entsenderichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, diesen Arbeitnehmern bestimmte Rechte und Arbeitsbedingungen zu garantieren, die den einheimischen Arbeitnehmern im Gastland gewährt werden. Die Entsenderichtlinie wurde von allen EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz in nationales Recht umgesetzt, so dass die Definition des Begriffs "entsandte Arbeitnehmer" je nach Land unterschiedlich ausfallen und eine breitere oder engere Bedeutung haben kann. In den meisten Fällen sind Fernarbeitnehmer eindeutig vom Anwendungsbereich dieser nationalen Vorschriften ausgeschlossen, insbesondere da sie die Hauptmerkmale der entsandten Arbeitnehmer nicht erfüllen.
Folgen
Schwere Strafen bis zu 500.000 €
Schaden für die Marke
Risikomanagement
Zur Bewertung und Minderung von Risiken sind folgende Informationen erforderlich
Nationalität
Zweite Staatsangehörigkeit
Grund des Aufenthalts
Dauer der Reise
Soziale Sicherheit
Frühere Reisen in dieses Land
Steuerzahlung
Um die potenziellen Risiken einer Geschäftsreise einschätzen zu können, werden einige Informationen benötigt, z. B. die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers (und ggf. eine zweite Staatsangehörigkeit), die Dauer der Reise, der Grund des Aufenthalts und die Sozialversicherungsnummer, die für eine eventuelle Anmeldung im Land erforderlich ist. Bei Reisen in einige Länder zu geschäftlichen Zwecken kann eine Anmeldung bei den örtlichen Behörden erforderlich sein, während andere Aktivitäten davon ausgenommen sind.
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