Compliance Handbook
Risk factors
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Einführung

Die Arbeitswelt erlebt eine nie dagewesene Veränderung. Inmitten des technologischen Fortschritts und sich wandelnder Arbeitskräftebedürfnisse haben Unternehmen weltweit begonnen, ihre Ansichten über das Arbeiten zu revolutionieren. Ein besonders herausragender Trend dabei: Workations. Diese innovative Form ermöglicht Mitarbeitern nicht nur das Arbeiten von zu Hause aus, sondern auch temporär aus dem Ausland. Workations sind nicht nur ein Ausdruck von Flexibilität, sondern auch ein Zeichen für die Anpassungsbereitschaft von Unternehmen an die modernen Anforderungen. Workations entwickeln sich zu einem entscheidenden Vorteil für Arbeitnehmer, indem sie die festen Grenzen des traditionellen Arbeitsorts überwinden. Doch während diese Flexibilität oft mit geringen Kosten verbunden ist, können unerwartete Verpflichtungen für Arbeitgeber entstehen. Dieses Handbuch fokussiert sich auf Compliance-Risiken, die mit dem Arbeiten im Ausland einhergehen. Bevor wir uns mit den rechtlichen Vorschriften für das mobile Arbeiten aus dem Ausland näher befassen, ist es wichtig, den Begriff Workation einheitlich zu definieren. Kurz gesagt, steht Workation für eine Situation, in der sich Mitarbeiter zu privaten Zwecken im Ausland aufhalten und dort gleichzeitig ihrer gewohnten Berufstätigkeit nachgehen.

Die vier folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit es sich um eine Workation handelt:

1. Im Ausland: Arbeitnehmer müssen sich außerhalb des Landes befinden, in dem sie beschäftigt sind und in der sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Der Arbeitnehmer gibt folglich seinen Wohnsitz im Heimatland während des Arbeitsaufenthalts nicht auf.

2. Privater Natur: Der Auslandsaufenthalt ist privat motiviert und verfolgt keinerlei geschäftliche Ziele. Eine Workation kann also nicht mit einer Geschäftsreise gleichgesetzt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Arbeitsaufenthalt mit einer Geschäftsreise zu kombinieren, z.B. wenn ein Arbeitnehmer nach dem Besuch eines Geschäftsseminars für ein paar weitere Tage im Ausland bleibt.

3. Gewerbliche Tätigkeit: Der Mitarbeiter übt nur Arbeitstätigkeiten aus, die ausschließlich seinem Arbeitgeber im Heimatland zugutekommen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer im Zielland keine lokale Wertschöpfung erbringt.

4. Kurzzeitige Dauer: Der Aufenthalt im Zielland ist vorübergehend, d. h. die Grenze von 183 Tagen darf in einem laufenden 12-Monats-Zeitraum (kumuliert pro Land) nicht überschritten werden. Aus diesem Grund haben viele Arbeitgeber die maximale Anzahl an Arbeitstagen, die im Ausland verbracht werden dürfen, auf eine Höchstzahl von Arbeitstagen begrenzt, die deutlich unter diesen sechs Monaten liegen. So dürfen Mitarbeiter häufig nur 30 oder 60 Tage aus dem Ausland arbeiten.

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Last updated 1 year ago